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AT für MUSIKER und KÜNSTLER
Mitglieder der Bayerische Versorgungskammer können einen Heilkostenszuschuss beantragen. Mit einem ärtliches Attest werden bis zu 24 Stunden pro Jahr AT Untericht bezahlt.
Mitglieder der GVL können Zuschüsse für Alexander-Technik Stunden (ohne ärztliches Attest aber mit Kostenplan) beantragen.